Ehem. KZ-Steinbruch "Wurmstein" in Flossenbürg
Nach jahrelangen Streitigkeiten endete am 28. März 2024 der Granitabbau im ehem. KZ-Steinbruch. Bis zum letzten Tag hatten die Behörden dort keine nennenswerten Denkmalschutzauflagen erteilt. Durch die Gewinnung des Granits ging historisches Gelände verloren und die "denkmalgeschützte" Häftlingswand wurde teilweise bis zu 10 Meter hoch mit Abfallgestein verschüttet. Die Bayerische Staatsregierung und die verantwortlichen Behörden haben diese Schädigung bewusst in Kauf hingenommen.
In den nächsten Jahren will der Freistaat Bayern den Steinbruch in die KZ-Gedenkstätte integrieren und für Besucher zugänglich machen. Eingetrübt wird diese positive Entwicklung jedoch von einem möglichen Windpark, welcher direkt gegenüber dem Steinbruch entstehen könnte.
Vorranggebiet (NEW 62/2) für Windkraftanlagen gegenüber dem KZ-Steinbruch
Drei visualisierte Windkraftanlagen gegenüber dem KZ-Steinbruch
Die Windkraftanlagen auf dem Hügel Hohenstein / "Kogeri" (Vorranggebiet NEW 62/2) würden den Hintergrund des historischen KZ-Steinbruches bestimmen. Aufgrund der geringen Entfernung, es sind lediglich ca. 1,5 km, würden die Windräder sehr nahe und dominant wirken. Im Steinbruch wäre das Erscheinungsbild sensibler Bereiche massiv gestört. An vielen Stellen sind schwerste Verbrechen geschehen. Wenn ich bei z.B. bei der „Häftlingswand“ oder der „Häftlingstreppe“ stehe – und mir die damaligen Geschehnisse vor Augen führe – dann will ich nicht durch Windräder im Hintergrund abgelenkt und irritiert werden. Die Windräder stellen ein absolutes No-Go dar!
Am rechten Rand zusätzlich drei visualisierte Anlagen im Vorranggebiet TIR 38 (Entfernung ca. 3.000 - 3.800 m)
Bayerischer Landtag: "kein Handlungsbedarf"
Die Politiker im bayerischen Landtag sehen keine Beeinträchtigung des KZ-Steinbruches durch mögliche Windräder und es werden teilweise absurde Argumente angeführt.
Dr. Stephan Oetzinger, CSU, Historiker: "Die Windräder sind deutlich entfernt vom Steinbruch geplant, sie stehen in keiner Sichtbeziehung dazu." (Quelle: Der Neue Tag, 30.01.2025)
Auch Herr Staatsminister Markus Blume sieht keinen Handlungsbedarf:
Unveränderte Denkmalschutzkriterien für KZ-Gedenkstätten in Bayern
Der Neue Tag, 10.02.2025
"Kulturminister Markus Blume (CSU) sieht keine Notwendigkeit, zugunsten der KZ-Gedenkstätten die Kriterien für die Aufnahme in die Liste der besonders landschaftsprägenden Denkmäler zu ändern, um in deren Umfeld die Errichtung von Windrädern zu verhindern. Die seit zwei Jahren geltende Praxis habe sich bewährt. 'Ich finde, wir haben einen guten Weg gefunden, auf der einen Seite Windkraft in Bayern ohne denkmalrechtliche Prüfung generell zuzulassen, und auf der anderen Seite besonders landschaftsprägende Denkmäler zu schützen.'"
Neue Presse Coburg, Streit um Windräder in KZ-Nähe, 17.02.2025
Zeitungsreporter: "Man kann das so sehen [wie Kulturminister Blume]. Andererseits kann man aber auch die Frage stellen, was wohl los wäre, wenn es Pläne gäbe, die KZ-Gedenkstätte Dachau mit einem Windpark zu flankieren."
Herr Minister Blume beruft sich in seiner Argumentation auf einen "imposanten" Erfahrungsschatz von zwei Jahren, in denen es offenbar zu keinen größeren Konflikten zwischen Windkraft und Denkmalschutz gekommen ist. Der ehemalige KZ-Steinbruch stellt jedoch einen Sonderfall dar. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass für diesen sensiblen Ort eine denkmalrechtliche Prüfung durchgeführt wird – auch wenn keine Listung als ein "besonders landschaftsprägendes Denkmal" vorliegt.
Steht ein jahrelanger Streit bevor?
Aufgrund des Verhaltens der Politiker, wird der Streit um die Windräder wohl noch etliche Jahre andauern. Eine baldige Entscheidung für das Aus der Windräder (gegenüber dem KZ-Steinbruch) wäre allerdings auch für die Planungskommission hilfreich. Für die Energiewende wird ein immenser Planungsaufwand betrieben, was viel Zeit in Anspruch nimmt und hohe Kosten verursacht. In der Gemeinde Flossenbürg gibt es zudem alternative Gebiete für Windkraftanlagen. Es wäre besser, die Planungen dort voranzutreiben.
Übersichtskarte mit den Vorrangflächen NEW 62/2 (Flossenbürg) und TIR 38 (Plößberg)
Impressum: Stefan Krapf, Hans-Birk-Str. 19, 92696 Flossenbürg, info(a)steinbruch-wurmstein.de